Bundesinnenministerin Faeser: Erster Schritt für einen Neustart in der Migrationspolitik

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 19.10.2022

Das Chancen-Aufenthaltsrecht erleichtert gut integrierten Menschen, ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu bekommen.

"Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in Deutschland haben", betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Deutschen Bundestag. "Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland – und wir brauchen endlich eine Politik, die dem auch gerecht wird."

Am Abend berieten die Abgeordneten im Plenum über das sogenannte "Zweite Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts". Als zuständige Ministerin warb Nancy Faeser in der Debatte um die Zustimmung des Parlaments.

"Einwanderung aktiv gestalten, statt widerwillig zu verwalten"

Viel zu lang sei Einwanderung nach Deutschland nicht aktiv gestaltet, sondern widerwillig verwaltet worden, so die Ministerin. "Die Bundesregierung hat sich nicht weniger als einen Neustart in der Migrationspolitik vorgenommen. Und den ersten Schritt machen wir heute mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht."

Das Gesetz bedeute das Ende sogenannter "Kettenduldungen" und aller Bürokratie und Unsicherheiten, die damit verbunden sind.

Kettenduldungen hätten nicht nur die betroffenen Menschen stark belastet, auch für Behörden und mittelständische Unternehmen als Arbeitgeber war die damit verbundene Unsicherheit schwierig und arbeitsintensiv, so die Ministerin.

Klar sein müsse aber auch: Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt diese Chancen nicht. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt nicht für Straftäter oder Personen, die falsche Angaben über ihre Identität machen.

Was soll sich durch das Chancen-Aufenthaltsrecht ändern?

Menschen, die seit mindestens 5 Jahren geduldet in Deutschland leben, sollen laut Gesetzentwurf für ein Jahr das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen. Diese Zeit können sie nutzen, um die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört vor allem, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, dass sie Deutsch sprechen und dass sie ihre Identität eindeutig nachweisen können. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten diese Menschen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.

Weitere Regelungen sind:

  • gut integrierte junge Menschen unter 27 Jahren können schon nach drei Jahren ein Bleiberecht erhalten
  • Für Fachkräfte wird es leichter, ihre Familien mit nach Deutschland zu bringen, denn Familienangehörige müssen nicht mehr nachweisen, dass sie Deutsch sprechen.
  • Asylbewerber können schon während des laufenden Asylverfahrens Sprach- und Integrationskurse machen – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive.
  • Straftätern kann leichter das Aufenthaltsrecht entzogen werden und ihre Abschiebehaft leichter angeordnet werden, damit sie vor ihrer Abschiebung nicht untertauchen können.

Über den Gesetzentwurf wird nach der heutigen Aussprache noch ein weiteres Mal im Bundestag beraten und abgestimmt, bevor er voraussichtlich gegen Ende des Jahres an den Bundesrat weitergeleitet werden kann.