Bundeskabinett beschließt Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Verfassung , Datum: 16.06.2021

Festlegung des Verhaltenskodex ist im Lobbyregistergesetz vorgesehen

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten, gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag erarbeiteten Verhaltenskodex verabschiedet. Die Festlegung eines solchen Verhaltenskodex ist in dem erst kürzlich verabschiedeten Lobbyregistergesetz vorgesehen.

Der Verhaltenskodex enthält verbindliche Vorgaben für die Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auf der Grundlage von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität.

Mit der Eintragung in das Lobbyregister akzeptieren die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter diesen Verhaltenskodex. Er wird dadurch zu einem verbindlichen Regelwerk bei Kontakten mit Parlament und Regierung. Die Feststellung eines nicht unerheblichen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex wird über einen Zeitraum von 24 Monaten im Lobbyregister veröffentlicht. Sie kann Einschränkungen bei der Zugangsberechtigung zum Deutschen Bundestag, für die Beteiligung an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse oder für die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen an Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zur Folge haben.