"Wir machen Deutschland sicherer im Netz"

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: IT & Digitalpolitik , Datum: 23.04.2021

Mit dem vom Bundesinnenminister vorgelegten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat der Bundestag den Weg freigemacht für ein dringendes Upgrade der Cybersicherheit in Deutschland.

"Die Gefährdungslage im Cyberraum ist sehr hoch", warnte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat gleich zu Beginn seiner Rede vor den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Die technische Entwicklung schreite rasant voran, Cyberangriffe würden immer intelligenter und der Schaden immer größer. "Daher brauchen wir nicht nur ständige Wachsamkeit, wir müssen auch unsere Schutzmechanismen anpassen", so Seehofer. Das Upgrade auf das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sei dringend geboten, denn das aktuell gültige Gesetz stamme aus dem Jahr 2015.

"Dieses Gesetz ist ein riesen Sprung nach vorn und ein echter Meilenstein für unsere Cybersicherheit. Wir machen Deutschland sicherer im Netz, widerstandsfähiger gegen Betrug und Erpressung, gegen Wirtschaftsspionage, gegen Destabilisierung, gegen blinde Zerstörungslust", betonte der Bundesinnenminister.

Mehr Cybersicherheit für Wirtschaft, Verbraucher und die IT des Bundes

Das Gesetz stärkt die Cybersicherheit in Deutschland in zentralen Bereichen wie Wirtschaft, Verbraucherschutz und Bundes-IT. So sorgt es für die Cybersicherheit in den 5G-Mobilfunknetzen. Die Netzbetreiber müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen, kritische Komponenten müssen zertifiziert werden.

Das BSI wir außerdem als Deutschlands zentrale Cybersicherheitsbehörde gestärkt. Es wird zukünftig auch für den Verbraucherschutz zuständig sein. Bürgerinnen und Bürger sollen sich über ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen in Zukunft nicht nur am Preis, sondern auch an den Sicherheitsfunktionen ihrer Produkte orientieren können.

Damit der Bund auch seine eigene IT besser schützen kann, wird das BSI künftig Mindeststandards für die Bundesbehörden festlegen und effektiver kontrollieren.

Mit der Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2015 setzt die Bundesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Gesetzgebungsverfahren IT Sicherheitsgesetz

Diskussionsentwurf , Datum

Im Vorfeld zur Kabinettsbefassung hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, und darauf hingewiesen, dass zu mehreren Themen innerhalb der Bundesregierung noch keine Einigkeit erzielt war und noch Diskussion- und Anpassungsbedarf bestand.

Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf , Datum

Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf konnten bis zum 9. Dezember 2020 eingereicht werden.

Kabinettsfassung , Datum

Am 16. Dezember 2020 hat die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegten Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 beschlossen.

Bundestagsbeschluss , Datum

Am 23. April 2021 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.