Übertragung der Tarifergebnisse 2020 auf Besoldung und Versorgung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst , Datum: 18.03.2021

Wie von Bundesinnenminister Seehofer angekündigt, wird der Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes übertragen.

In einem ersten Schritt wurde mit dem Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger der Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020 auf den Beamten- und Soldatenbereich übertragen. Demnach erhalten im Jahr 2020 Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten

  • der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro,
  • der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in Höhe von 400 Euro und
  • der Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 in Höhe von 300 Euro.

Für Anwärter ist im Jahr 2020 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro und für Empfängerinnen und Empfänger von Wehrsold in Höhe von 600 Euro vorgesehen.

Die Bundesregierung hat den vorgenannten Gesetzentwurf am 4. November 2020 beschlossen. Das Gesetz ist rückwirkend zum 25. Oktober 2020 in Kraft getreten (BGBl. I S. 3136).

In einem zweiten Schritt werden mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften 2021/2022 die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten um 1,2 Prozent zum 1. April 2021 und um 1,8 Prozent zum 1. April 2022 erhöht.