Mehr Schutz vor Genitalverstümmelung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 05.02.2021

Mit einem Schutzbrief will die Bundesregierung Mädchen auch im Ausland vor der grausamen Praxis bewahren.

Am heutigen internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung hat die Bundesregierung einen Schutzbrief vorgestellt, der Mädchen auch im Ausland vor Genitalverstümmelung schützen soll. Konkrete Informationen über die strafrechtlichen Konsequenzen sollen Familien davon abhalten, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern vornehmen zu lassen – denn oftmals wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Ferienzeiten in den Herkunftsländern vorgenommen.

Bis zu 15 Jahre Haft und Verlust des Aufenthaltstitels

Auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland geschieht, drohen den Verantwortlichen bis zu 15 Jahre Haft und der Verlust des Aufenthaltstitels. Der offizielle Schutzbrief gibt den Mädchen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand. Der Brief wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht und hat die Größe eines Reisepasses, so dass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann.

Neben Bundesfamilienministerin Franziska Giffey haben Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Schutzbrief unterzeichnet.

Bild des auf einem Tisch aufgestellten Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung Bild des auf einem Tisch aufgestellten Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMFSFJ

68.000 Frauen allein in Deutschland betroffen

Weltweit sind über 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, 3 Millionen Mädchen sind von ihr bedroht. Alleine in Deutschland leben 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten. Und 15.000 Mädchen leben in der Angst, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMFSFJ.