Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 01.03.2021

Bundesinnenminister Seehofer: Meilenstein der deutschen Migrationspolitik

Heute vor einem Jahr ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Eine erste Bilanz ist positiv.

Trotz Pandemie 30.000 Visa für Fachkräfte und Azubis erteilt

So haben die deutschen Auslandsvertretungen vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 trotz der Corona-Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt. Mehrere Bundesländer haben zentrale, auf Fragen der Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Ausländerbehörden eingerichtet und interessierte Fachkräfte im Ausland können sich bei einer Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung bei der Bundesagentur für Arbeit informieren.

"Erfolgreich im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte"

"Ich habe zum Inkrafttreten des Gesetzes vor einem Jahr gesagt, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Meilenstein der deutschen Migrationspolitik ist“, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. "Heute kann ich auf die Zahlen verweisen, denn die sprechen für sich. Schon ein Jahr nach Einführung sind wir im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte erfolgreich und bieten Menschen gleichzeitig einen legalen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt."

Grafik zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Icons für Handwerk, IT, Bau und Pflege

 Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in geordneten und zügigen Verfahren nach Deutschland kommen. So hilft das Gesetz dabei, den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken. Dabei gelten für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten alle Bestimmungen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (z.B. die Coronavirus-Einreiseverordnung und die Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer).

Hintergrundinformationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehört zum Gesetzespaket zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es setzt die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag um.

Im Mittelpunkt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nun einreisen, um einen Ausbildungs- oder einen Arbeitsplatz zu suchen.

Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt bleiben die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind durch das Gesetz attraktiver und praxistauglicher. Darüber hinaus können IT-Fachkräfte bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung auch ohne formalen Abschluss einreisen.

Niedrigqualifizierte bleiben grundsätzlich von den neuen Einwanderungsbestimmungen ausgeschlossen.

Neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung intensiv daran gearbeitet, Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren zu verbessern und die Sprachförderung auszubauen. Außerdem wurde eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland entwickelt, zu der gezielte Werbemaßnahmen im Ausland gehören.

Auf dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen unter www.make-it-in-germany.com umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.