Bundestag beschließt schärfere Kontrolle von Chemikalien zum Bombenbau
Meldung 19.11.2020
BMI-Gesetz erschwert Zugang zu Chemikalien und verpflichtet Händler, verdächtige Transaktionen zu melden
Der Deutsche Bundestag hat heute den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten Entwurf eines "Ausgangsstoffgesetzes" beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe besser zu kontrollieren.
Ausgangstoffe sind Chemikalien, aus denen sich illegal Sprengsätze für terroristische und andere kriminelle Zwecke herstellen lassen. Dazu gehören zum Beispiel das Bleichmittel Wasserstoffperoxid, das Lösungsmittel Aceton oder der Kunstdünger Ammoniumnitrat.
Zugang für Privatpersonen erschweren, Transaktionen im Einzelhandel melden
Mehrfach haben Terroristen Ausgangsstoffe für Explosivstoffe für verheerende terroristische Akte missbraucht. So zum Beispiel beim Anschlag auf die Vorortzüge von Madrid 2004 und bei den Anschlägen auf mehrere Kirchen in Sri Lanka zu Ostern 2019.
Durch eine EU-Verordnung wird der Zugang für Privatpersonen zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe eingeschränkt. Gleichzeitig wird der Einzelhandel, verpflichtet, verdächtige Transaktionen mit Ausgangsstoffen zu melden. Dazu gehören Baumärkte, Apotheken und Versandhändler.
Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz soll die EU-Verordnung in Deutschland wirksam werden lassen. Es sieht unter anderem vor, dass die Länder Meldestellen für Verdachtsfälle und Inspektionsbehörden einrichten. Außerdem soll es bei Verstößen Straf- und Bußgeldtatbestände geben.
Das Gesetz, dem der Bundesrat am 27. November 2020 noch zustimmen muss, soll am 1. Februar 2021 in Kraft treten.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern ihren Kampf gegen Extremismus und extremistische Gewalt in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Zusätzlich zu den 2019 beschlossenen Anpassungen des Waffenrechts und des Sprengstoffrechts wird nun der Umgang mit Ausgangsprodukten für Sprengstoffe stärker als bislang reguliert.