"Chancen der Digitalisierung nutzen, Risiken beherrschbar machen"

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: IT & Digitalpolitik , Datum: 20.10.2020

Bei der Vorstellung des Berichts zur IT-Sicherheit in Deutschland betont der Bundesinnenminister: Die Gefährdungslage ist nach wie vor angespannt

"Wir müssen uns bewusst sein, welche Gefahren für Gesellschaft, Wirtschaft und auch den Staat im digitalen Raum bestehen, wie wir uns vor diesen Gefahren selbst schützen können und welche Angebote der Staat dafür zur Unterstützung für die Bevölkerung anbietet", so Bundesinnenminister Horst Seehofer vor Journalistinnen und Journalisten in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, stellte er heute den aktuellen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit vor. "Wenn wir die Chancen der Digitalisierung nutzen wollen, müssen wir die Risiken beherrschbar machen."

Stetiger Anstieg der Schadprogramme

Der Bericht zeigt: Die Gefährdungslage ist weiterhin angespannt. Seit einigen Jahren beobachte man einen stetigen Anstieg der Schadprogramme, erklärte BSI-Präsident Schönbohm, jedes Jahr kämen rund 90 bis 100 Millionen neue Varianten hinzu, 117,4 Millionen allein im Berichtszeitraum. "Wenn wir weiterhin von der Digitalisierung profitieren wollen, dann dürfen wir es Angreifern nicht zu leicht machen", so Schönbohm.

In seinem Bericht informiert das Bundesamt über die Entwicklung der Bedrohungslage im Cyberraum von Juni 2019 bis Mai 2020. Er gibt außerdem einen Überblick über das breite Angebotsportfolio des BSI für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung.

Bild vom Deckblatt des BSI-Berichts: "Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2020" Quelle: Henning Schacht

Für ein dauerhaft hohes Schutzniveau im Cyberraum

Um dauerhaft ein hohes Schutzniveau im Cyberraum gewährleisten zu können, möchte das Bundesinnenministerium unter anderem das IT-Sicherheitsrecht an die rasanten technischen Entwicklungen anpassen. Die Fähigkeiten des BSI sollen weiter ausgebaut und seine Rolle als Cybersicherheitsbehörde des Bundes gestärkt werden. Hierfür soll noch in dieser Legislaturperiode das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 auf den Weg gebracht werden. In diesem Zusammenhang stehen auch die Überlegungen zu einem IT-Sicherheitskennzeichen für Produkte insbesondere aus dem Verbrauchersegment.