Bundesinnenminister Seehofer: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bevölkerungsschutz , Datum: 20.02.2020

BMI-Gesetz zur Änderung des Waffenrechts erschwert den Zugang zu Waffen für Verfassungsfeinde und Extremisten. Heute treten die Regelungen in Kraft.

Das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegte "Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" soll vor allem den Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern erschweren.

Keine Waffenerlaubnis für Verfassungsfeinde und Extremisten

Stärker hinschauen wolle man besonders bei Personen, die in Verbindung mit extremistischen oder terroristischen Vereinigungen stehen. So werden die Waffenbehörden verpflichtet, eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz zu stellen, bevor sie eine Waffenerlaubnis erteilen. Diese Abfrage wird durch die Waffenbehörden alle drei Jahre als Teil der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung wiederholt.

Dabei reicht es aus, dass eine Person Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist – auch, wenn die Vereinigung noch nicht verboten ist, kann keine Waffenerlaubnis erteilt oder eine erteilte Erlaubnis wieder entzogen werden.

Das Gesetz erlaubt es den Ländern außerdem, Waffen- und Messerverbotszonen an belebten öffentlichen Orten sowie in und um Bildungseinrichtungen einzuführen.

Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ab September 2020

Das Gesetz setzt darüber hinaus Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie um, die nach den Anschlägen in Paris und Brüssel angestoßen worden waren. So wird die Magazinkapazität auf zehn Schuss bei Lang- und zwanzig Schuss bei Kurzwaffen beschränkt.

Änderungen gibt es außerdem bei den Kennzeichnungsvorschriften für Schusswaffen und Waffenteile und beim "Nationalen Waffenregister". So können Sicherheitsbehörden künftig den gesamten Lebenszyklus einer Schusswaffe – von der Herstellung bis zur Vernichtung - nachvollziehen.

Diese Änderung treten am 1. September 2020 in Kraft. Für Personen, die die betroffenen Gegenstände bereits besitzen, wird es Altbesitz- und Übergangsregelungen geben.