Wichtige Gesetze treten zum 1. Januar 2020 in Kraft

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Ministerium , Datum: 30.12.2019

Das Wohngeld steigt und wird dynamisiert, geduldete Ausländerinnen und Ausländer in Ausbildung oder Beschäftigung erhalten einen verlässlichen Aufenthaltsstatus und der öffentliche Dienst wird attraktiver und wettbewerbsfähiger.

Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Mit dem Beginn des neuen Jahres tritt die Wohngeldreform in Kraft: Ab dem 1. Januar 2020 werden berechtigte Haushalte mehr Wohngeld erhalten. "Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben. Deshalb unterstützen wir besonders einkommensschwache Haushalte mit dem Wohngeld und erhöhen die Leistung ab 2020 deutlich", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt künftig im Durchschnitt etwa 190 Euro Wohngeld. Außerdem werden mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Erstmalig wird das Wohngeld dynamisiert und alle zwei Jahre an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst.

Bürgerinnen und Bürger können sich anhand von Wohngeldtabellen über die Höhe des Wohngeldes orientieren. Basierend auf diesen Tabellen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Wohngeldrechner entwickelt, der einen Überblick über den zu erwartenden Wohngeldbetrag gibt. Ab sofort steht auf der Internetseite des BMI auch ein Wohngeldrechner für die ab 1. Januar 2020 in Kraft tretende Neuberechnung des Wohngeldes zur Verfügung.

Verlässlicher Aufenthaltsstatus für geduldete Ausländerinnen und Ausländer in Ausbildung oder Beschäftigung

Am 1. Januar 2020 tritt außerdem das Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung in Kraft. Das Gesetz ist Teil des umfassenden Migrationspakets der Bundesregierung.

Ausländerinnen und Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, können danach unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum einen verlässlichen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung erhalten, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen. Im Anschluss an eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Bund wird als Dienstherr attraktiver

Mit dem ab 1. Januar geltenden Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) wird das Dienstrecht des Bundes mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die Digitalisierung zukunftsfähig weiterentwickelt. "Neben dem Personalaufbau und den guten Tarifabschlüssen der letzten Jahre tragen wir mit dem BesStMG wesentlich dazu bei, den Bund als attraktiven Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu halten", so Bundesinnenminister Seehofer.

Änderungen betreffen das Besoldungsrecht, das Versorgungsrecht, das Umzugskostenrecht und das Trennungsgeldrecht. Sie schaffen für den Bund als Dienstherrn größere Flexibilität, verringern Verwaltungsaufwand und entwickeln zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung.