BMI erinnert: Gegen die Not in der Nachkriegszeit

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Heimat & Integration , Datum: 18.08.2019

Heute vor 70 Jahren trat das Soforthilfegesetz (SHG) in Kraft

Am 18. August 1949 erließ der Wirtschaftsrat des vereinigten Wirtschaftsgebietes - ein Zusammenschluss von Landespolitikern - und damit ein Vorläufer des Deutschen Bundestages das "Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände". Das Soforthilfegesetz verfolgte das Ziel, den in Westdeutschland lebenden, durch die Kriegsereignisse besonders in Not geratenen Menschen wie Vertriebenen und Kriegsgeflüchteten möglichst rasch zu helfen und ihre soziale Not zu lindern.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes konnten Vertriebene, SBZ-Flüchtlinge, Kriegssach- und Währungsgeschädigte, Verfolgte des NS-Regimes und Spätheimkehrer Anträge auf Unterstützung stellen.

Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, würdigt die Einführung des Soforthilfegesetzes vor siebzig Jahren als notwendigen Schritt: "Nach den Entbehrungen der Flucht konnte endlich mit dem Soforthilfegesetz eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, den in Westdeutschland lebenden, durch die Kriegsereignisse besonders in Not geratenen Menschen und insbesondere den Millionen Vertriebenen eine rasche Hilfe zukommen zu lassen."

Und der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Prof. Dr. Bernd Fabritius betont: "Das Soforthilfegesetz war sicherlich eine der wichtigsten kriegsfolgenrechtlichen Regelungen der Nachkriegszeit, weil es doch ausschließlich nach sozialen Geschichtspunkten Leistungen gewährte und damit erfolgreich zur Eingliederung der Kriegsgeschädigten in Westdeutschland beitrug."

Die besondere Bedeutung des Soforthilfegesetzes bestand darüber hinaus aber auch darin, dass es im Sinne des Solidargedankens alle Bürger in das Soforthilfeprogramm einbezogen hat.

Das Soforthilfegesetz wurde 1952 durch das Lastenausgleichsgesetz abgelöst.