Integrationsinstrument der Wohnsitzverpflichtung für schutzberechtigte Ausländerinnen und Ausländer bleibt bestehen und wird verbessert

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 11.07.2019

Heute ist das Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird am morgigen Freitag, den 12. Juli 2019 in Kraft treten. Das Gesetz ist Teil des umfassenden Migrationspakets, das am 28. Juni 2019 den Bundesrat passiert hat. Das Gesetz sieht vor allem die Entfristung der durch das Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 geschaffenen Wohnsitzregelung für schutzberechtigte Ausländer vor und enthält Anpassungen an die Bedürfnisse der Praxis. Nach der Wohnsitzregelung sind Schutzberechtigte grundsätzlich verpflichtet, für drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Einräumung des Schutzstatus ihren Wohnsitz in dem Bundesland zu nehmen, in das sie im Rahmen des Asylverfahrens verteilt worden sind. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, innerhalb ihres jeweiligen Bundeslandes die Wohnsitznahme in einer bestimmten
Kommune anzuordnen oder Zuzugsbeschränkungen für bestimmte Kommunen zu erlassen. Ausnahmen von der Wohnsitzverpflichtung bestehen etwa dann, wenn der Schutzberechtigte woanders eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeit gefunden hat oder in Härtefällen.