Schwarz, Rot und Gold!
Meldung Verfassung 18.02.2019
Weimarer Nationalversammlung beschließt am 18. Februar 1919 Farben der Bundesflagge
Vor 100 Jahren - am 18. Februar 1919 - hatte der Ausschuss der deutschen Gliedstaaten in der Weimarer Nationalversammlung die Bundesfarben beschlossen. Für die Gestaltung der Bundessymbole sollte schwarz-rot-gold die maßgebliche Farbkombination sein.
Inkrafttreten erst im August 1919
Fahnen dieser Art gab es im Vorfeld auch schon. Doch erst mit der Weimarer Verfassung, die dann im August 1919 in Kraft trat, wurden schwarz-rot-goldene Flaggen zu Bundesflaggen. Genau genommen: Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt fest: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold".
Und wer es genau wissen möchte: Abschnitt I. Nr. 1 der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 bestimmt ergänzend: "Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Die Bundesflagge kann auch in Form eines Banners geführt werden. Das Banner besteht aus drei gleich breiten Längsstreifen, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben."
Bundesflagge und Bundesdienstflagge
Übrigens gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen der Bundesflagge und der Bundesdienstflagge: Diese hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, aber zeigt darauf, den Bundesschild - dessen Adler dabei nach der Stange gewendet ist.
Weitere Interessante Informationen rund um die Themen Flaggen und Beflaggung erhalten Sie auf der Webseite "Protokoll Inland der Bundesregierung".