Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes
Gesetzgebungsverfahren 13.07.2023
Die Vorschriften des Europol-Gesetzes werden angepasst, soweit sie sich auf geänderte, aufgehobene oder neu eingefügte Regelungen der Europol-Verordnung beziehen.
Die Verordnung (EU) 2022/991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation (Europol-Verordnung) ist am 28. Juni 2022 in Kraft getreten.
Infolgedessen sind die Vorschriften des Europol-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2083) geändert worden ist, soweit sie sich auf geänderte, aufgehobene oder neu eingefügte Regelungen der Europol-Verordnung beziehen, anzupassen.