Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 17.07.2024

Einführung eines neuen Straftatbestandes in das Luftsicherheitsgesetz: bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf die Luftseite von Flughäfen, wenn dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt wird, bzw. bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wenn bei der Tat verbotene Gegenstände mit sich geführt werden.

In letzter Zeit haben sich immer wieder Personen aus unterschiedlichen Motiven Zugang zur sogenannten Luftseite von Flughäfen verschafft und dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt. Diese Aktionen können Menschenleben gefährden, den Flugverkehr blockieren, einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen, tausende Reisende festsitzen lassen und erfordern daher eine entschiedene Reaktion. 

Durch diesen Gesetzentwurf wird deshalb ein neuer Straftatbestand in das Luftsicherheitsgesetz eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Bislang stellt dieses Verhalten lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet wird. Eine Person, die bei der oben genannten Tat einen nach dem Luftsicherheitsgesetz genannten verbotenen Gegenstand bei sich führt oder in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, kann in Zukunft sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betraft werden. 

Der Gesetzentwurf enthält zudem noch die mit der Einführung des oben genannten neuen Straftatbestandes erforderliche Neufassung der entsprechenden Verbotsnorm in § 10 des Luftsicherheitsgesetzes, notwendige Änderungen der Bußgeldvorschriften in § 18 des Luftsicherheitsgesetzes sowie zwei Änderungen der Gebührenregelungen in § 17a des Luftsicherheitsgesetzes, die dazu dienen, die derzeitige Praxis der Gebührenfestsetzung wieder auf eine rechtssichere Rechtsgrundlage zu stellen.

Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden Verbändestellungnahmen angefordert.

Dokumentation

Referentenentwurf

Regierungsentwurf