Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
Gesetzgebungsverfahren 21.06.2018
Mit dem Entwurf des 2. DSAnpUG-EU wird das Datenschutzrecht des Bundes an die Datenschutz-Grundverordnung und die JI-Richtlinie (EU) 2016/680 angepasst.
Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 wird das bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst und die JI-Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in 154 Fachgesetzen vor. Die bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes werden dabei mit folgenden Regelungsschwerpunkten an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst:
- Anpassung an die Begriffsbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung;
- Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung;
- Anpassung von Verweisungen, insbesondere in das allgemeine Datenschutzrecht;
- Regelungen zu den Rechten der betroffenen Personen;
- Anpassungen aufgrund unmittelbar geltender Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.