Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 23.02.2023

  • Gesetz

Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten.

Durch diesen Gesetzentwurf wird das Einwanderungsrecht modernisiert, um die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und damit dem herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Entwurf setzt zum einen die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blauen Karte EU) um. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen in der Bildungsmigration sowie die Möglichkeit des Aufenthalts vor, um das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen zu können.  Zudem wird ein transparentes und unbürokratisches Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen (Chancenkarte). Das Entfallen von Zweckwechselverboten macht Aufenthalte zu Bildungs- und Erwerbszwecken durchlässiger.

Die Regelungen werden durch Änderungen im Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die insbesondere auf die Gewinnung von berufserfahrenen Fachkräften und von Arbeitskräften sowie die Beschleunigungen von Visaverfahren abzielt, flankiert.

Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Die Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH (ebb), der Deutsche Reiseverband, die TalentRock GmbH, die Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V., und der Weltverband Deutscher Auslandsschulen haben Stellungnahmen abgegeben, einer Veröffentlichung jedoch nicht zugestimmt.

Das Bundeskabinett stimmte dem Entwurf am 29.03.2023 zu.

Dokumentation

Referentenentwurf

Kabinettfassung

Stellungnahmen