Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
Verordnung 11.06.2024
Der Verordnungsentwurf dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, der Anpassung der Bundeswahlordnung an das Bundeswahlgesetz, an die Europawahlordnung sowie an verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen.
Mit dem Verordnungsentwurf wird ein Übergang zu einem konsequenteren Verhältniswahlrecht vollzogen. Die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes zur Verteilung der Sitze auf Parteien (§ 4 des Bundeswahlgesetzes) sowie die Vergabe der Sitze auf die Bewerber (§ 5 des Bundeswahlgesetzes) setzt der Verordnungsentwurf um. Auch werden die aktuellsten Änderungen in der Europawahlordnung mit dem Verordnungsentwurf in der Bundeswahlordnung nachvollzogen.
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wird bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge künftig statt der Wohnanschrift nur noch der Wohnort öffentlich bekannt gemacht und veröffentlicht werden.
Zur Erleichterung der Wahlteilnahme von im Ausland lebenden Deutschen wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt, indem unter bestimmten Voraussetzungen auf die Versicherung an Eides statt künftig verzichtet wird. Eine Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beispielsweise per E-Mail wird möglich sein.
Zudem wird die Bundeswahlordnung an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Ferner werden verlorene Wahlscheine künftig wie nicht zugegangene Wahlscheine behandelt werden.
Die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde am 17. September 2024 verkündet und ist im Bundesgesetzblatt BGBL. I S. 183 abrufbar.