Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden
Gesetzgebungsverfahren 11.12.2014
Vertragsgesetz als Voraussetzung für das Inkrafttreten des neuen deutsch-polnischen Polizeivertrages.
Durch das Vertragsgesetz werden die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des deutsch-polnischen Polizeivertrages geschaffen.
Das Abkommen ersetzt den alten deutsch-polnischen Polizeivertrag vom 18. Februar 2002. Dieser stammte noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Republik Polen und blieb in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Republik Polen geltenden europäischen Rechtsrahmen und anderen bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurück. Daher war eine Fortentwicklung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit erforderlich geworden. Das neue Abkommen schafft verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und Zollbehörden und ermöglicht eine verbesserte und noch effektivere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt