Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Typ: Verordnung , Datum: 19.01.2024

  • Verordnung

Die Neuregelungen sollen bestimmte Dokumentenmuster im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen an die künftigen Anforderungen der ICAO anpassen und zudem Komplikationen bei Grenzkontrollen in anderen Staaten vermeiden.

Mit diesem Verordnungsentwurf sollen drei Ziele adressiert werden:

Zum einen setzt der Verordnungsentwurf einen Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages um (BT-Drs. 20/7615). Mit diesem forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf darauf hinzuwirken, dass der Doktorgrad in dem Reisepass und Personalausweis nicht mehr in dem Feld "Name" eingetragen wird. Stattdessen soll die Eintragung des Doktorgrads in einem separaten Feld im Pass oder auf dem Personalausweis vorgenommen werden. Hintergrund des Entschließungsantrags waren Irritationen und Verzögerungen bei Grenzkontrollen in anderen Staaten, die auf den im Pass eingetragenen Doktorgrad zurückzuführen waren. Bei den Grenzkontrollen wurden die bislang dem Familiennamen vorangestellten Buchstaben "DR." als die ersten beiden Buchstaben des Familiennamens angesehen. Hierdurch kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem im Pass hinterlegten und dem tatsächlichen Familiennamen, sodass eine Aufklärung der Unstimmigkeit erforderlich wurde, was weitere Zeit in Anspruch nahm. Durch die Eintragung des Doktorgrads in einem separaten Datenfeld des Reisepasses und des Personalausweises wird dieser Irritation künftig vorgebeugt.

Ferner soll mit dem Verordnungsentwurf den Änderungen der ICAO Rechnung getragen werden. Das Doc. 9303 sieht ab dem 1. Januar 2026 vor, dass die Ausweisdokumente für Flüchtlinge mit der Abkürzung "PR" in ihrer maschinenlesbaren Zone (MRZ) und die Ausweisdokumente für Staatenlose mit der Abkürzung "PS" in der MRZ ausgegeben werden sollen. Die Ausweisdokumente für Ausländer behalten die Abkürzung "PT" bei.

Zuletzt werden mit dem Verordnungsentwurf redaktionelle Unstimmigkeiten in der Passverordnung und der Aufenthaltsverordnung korrigiert.

Der Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates, welche in der Sitzung am 22. März 2024 herbeigeführt werden soll.