Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks

Typ: Verordnung , Datum: 14.10.2021

  • Verordnung

Die Ministerverordnung in Form einer Ablösungsverordnung (Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. November 2021) zur derzeitigen THW-Abrechnungsverordnung trägt dem durch das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes vom 15. April 2020 entstandenen Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf Rechnung.

Die künftige THW-Abrechnungsverordnung (THWAbrV) trägt dem durch das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes vom 15. April 2020 entstandenen Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf Rechnung.

Insbesondere werden Regelungen über den Verzicht auf Erstattung von Auslagen des THW in Fällen der Amtshilfe auf Ersuchen von Gefahrenabwehrbehörden an § 6 THWG angepasst und wie schon im THW-Gesetz der Gebührenbegriff auch in die Verordnung eingeführt. Der Auslagen- und Gebührenkatalog (Anlage zur THWAbrV) wird deutlich gestrafft. Dies erleichtert Plausibilitätsprüfungen und erhöht die individuelle Nachvollziehbarkeit der einzelnen Abrechnungen.

Weitere Änderungen sind aus rechtssystematischen sowie aus redaktionellen bzw. klarstellenden Gründen im Sinne größerer Rechtssicherheit erforderlich.

Die zahlreichen Einzeländerungen der THW-Abrechnungsverordnung werden im Wege einer Ablösungsverordnung als Ministerverordnung umgesetzt.

Dokumentation