Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 18.10.2023

  • Gesetz

Rückführungen von Personen ohne Bleibrecht sollen künftig effektiver durchgeführt werden können.

Durch den Gesetzentwurf sollen Rückführungen von Personen ohne Bleibrecht künftig effektiver durchgeführt werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen.

Vorgesehen sind unter anderem die Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage, die Erleichterung der Ausweisung von Schleusern sowie von Angehörigen von Strukturen der Organisierten Kriminalität, erweiterte Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften, die sofortige Vollziehbarkeit von Einreise- und Aufenthaltsverboten und Wohnsitzauflagen sowie räumlichen Beschränkungen, Maßnahmen zur erleichterten Identitätsfeststellung, der erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sowie weitere Regelungsvorschläge zur Beseitigung von Vollzugshindernissen. So soll eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden müssen. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren.

Weiterhin sind gesetzgeberische Maßnahmen zur Entlastung der Ausländerbehörden entsprechend dem Beschluss der MPK enthalten, um die Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörden zu stärken.

Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Dokumentation

Referentenentwurf

Regierungsentwurf

Formulierungshilfe

Stellungnahmen