Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Typ: Gesetz , Datum: 09.05.2023

  • Gesetz

Mit dem vorliegenden Entwurf soll das geltende BPolG umfassend modernisiert und neu strukturiert werden. Es stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und war bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden.

Im Bereich der Gefahrenabwehr werden ergänzende, für die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei erforderliche Befugnisse aufgenommen. Die jeweiligen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie die Regelungen der Richtlinie (EU) 2016/680 sind berücksichtigt.

Das Gesetz stärkt auch Bürgernähe und Transparenz der Bundespolizei. Zum besseren Schutz vor Extremisten wird beispielsweise eine Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für neu eingestellte Polizistinnen und Polizisten geschaffen.

Die Länder- und Verbändebeteiligung ist abgeschlossen.
Der Gesetzentwurf wurde am 20.12.2023 vom Kabinett verabschiedet.

Nächste Schritte:
Nach der Länder- und Verbändebeteiligung hat das Bundeskabinett den konsolidierten Gesetzesentwurf am 20.12.2023 beschlossen. Nach der Befassung des Bundesrates folgen die Beratungen im Deutschen Bundestag.