Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthalts­beendigung

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 03.12.2014

Das Gesetz dient der Neuordnung des Rechts der Aufenthalts­beendigung, um die erheblichen Vollzugsdefizite in diesem Bereich abzubauen. Weiterhin bezweckt der Entwurf eine Neugestaltung des Ausweisungs­rechts, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der höchst­richterlichen Rechtsprechung. Darüber hinaus soll ein stichtags­unabhängiges Bleiberecht für gut integrierte geduldete Ausländer geschaffen werden, die ihren Lebensunterhalt tatsächlich mindestens überwiegend selbst sichern können. Der Entwurf enthält daneben noch sonstige aufenthalts­rechtliche Änderungen.

Der Umfang der geduldeten Ausländer konnte aufgrund der Stichtags­gebundenheit bisheriger Regelungen nicht dauerhaft reduziert werden. Nun sollen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sich nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse integrieren, die Möglichkeit für ein Bleiberecht erhalten. Dabei bleibt der Grundsatz erhalten, wonach ein Bleiberecht auch weiterhin nur derjenige bekommt, der in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt tatsächlich ganz überwiegend eigenständig zu sichern, um nicht einer Zuwanderung in die Sozialsysteme Tür und Tor zu öffnen.

Das geltende Aufenthaltsrecht bietet bereits eine Reihe von Möglichkeiten zur Aufenthaltslegalisierung in Deutschland. Es sieht bislang jedoch keine abstrakt-generelle dynamische Regelung vor, um Integrationsleistungen - die trotz des fehlenden rechtmäßigen Aufenthaltes erreicht wurden - durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuerkennen.

Durch den Gesetzentwurf wird die Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts bezweckt. Die Regelungen zielen auf eine schnellere Beendigung des Aufenthalts von Ausländern ab, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht. Der stark gestiegene Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Behörden soll wieder auf ein vertretbares Maß zurückgeführt werden. Zudem gilt es, die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen zu verringern.

Das deutsche Programm zur Neuansiedlung von Flüchtlingen (Resettlement-Programm), wird nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Pilotphase im Anschluss an die Ständige Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder im Herbst 2011 fortgesetzt und verstetigt werden. Da Resettlement künftig ein fest institutionalisiertes Programm zur Neuansiedlung von Flüchtlingen in Deutschland sein wird, soll eine speziell auf diese Form der Zuwanderung aus humanitären Gründen zugeschnittene Regelung die Voraussetzungen und Folgen sowie Privilegierungen - vor allem beim Familiennachzug - normieren.

Ferner ergibt sich zur Sicherstellung von Überprüfungen von im Visumverfahren tätiger externer Personen und Unternehmen, aus Änderungen im Europäischen Recht und dem Abschluss eines EU- und eines bilateralen Abkommens zur Visumpflicht­befreiung bestimmter Personengruppen ein geringfügiger Änderungsbedarf.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

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