Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 20.05.2020

  • Gesetz

Regelungen zum Aufenthaltsrecht von Briten nach Ende der Übergangsfrist (Brexit) und des Nachzugs nahestehender Personen zu freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern

Zur Berücksichtigung der Statusrechte von Briten und ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nach dem Austrittsabkommen bestehen, werden im Freizügigkeits-gesetz/EU Regelungen geschaffen, die die an die nationalen Gesetzgeber gerichteten Regelungsaufträge umsetzen. Hier geht es zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt.

Zudem werden Regelungen zur Weitergewährung von BAföG-Leistungen an Personen geschaffen, die vor dem Ende des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich eine Ausbildung begonnen hatten.

Zur Erfüllung der Verpflichtungen nach europäischem Recht und auch im Interesse einer Reduzierung der Anzahl der gegen Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren werden Vorschriften der Freizügigkeitsrichtlinie nunmehr durch eine geeignete Ergänzung des Freizügigkeitsgesetzes/EU umgesetzt.

Mehr Informationen in den Anwendungshinweisen

Dokumentation

Kabinettfassung und Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates

Stellungnahmen der Verbände

Referentenentwurf