Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
Gesetzgebungsverfahren 11.02.2015
Der Gesetzesentwurf regelt eine abschließende Unterstützungsleistung nach dem Häftlingshilfegesetz. Ferner wird mit dem Ziel der Rechtsbereinigung im Bundesvertriebenengesetz ein Verweisfehler korrigiert und eine überholte Übergangsregelung aufgehoben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die jährlichen Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) durch eine abschließende Einmalzahlung zu beenden. Gegenwärtig bekommen etwa 95 Prozent der Antragssteller eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird allerdings nicht als effektive Hilfe wahrgenommen. Daher wird der Bund im Jahr 2016 einmalig 13,5 Millionen Euro (davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich) bereitstellen. Es wird die Auszahlung eines Betrags von 3 000 Euro an jeden positiv zu bescheidenden Antragssteller angestrebt. Dies entspricht dem Betrag, der sonst über einen Zeitraum von sechs Jahren seitens der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge gewährt würde. Bis zum 30. Juni 2016 kann ein Antrag auf Unterstützung letztmalig gestellt werden. Für die in der Regel hochbetagten Antragssteller (Durchschnittsalter über 80 Jahre) bedeutet dies eine Besserstellung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.
Ferner wird mit dem Ziel der Rechtsbereinigung im Bundesvertriebenengesetz ein Verweisfehler korrigiert und eine überholte Übergangsregelung aufgehoben.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt