Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
Gesetzgebungsverfahren 09.12.2015
Umfassende Novellierung des Bundesstatistikgesetzes nebst Folgeänderungen aufgrund der EU-Statistikverordnung
Das Bundesstatistikgesetz (BStatG), dass das allgemeine Organisations- und Verfahrensrecht der Bundesstatistik regelt, wurde umfassend novelliert; bei den weiteren Gesetzesänderungen im Rahmen dieses Gesetzes handelte es sich in erster Linie um Folgeänderungen.
- Die inhaltlichen Schwerpunkte der BStatG-Novellierung lagen auf
- der Einführung einer Vorschrift zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Verwaltungsdatennutzung,
- der Verankerung der Koordinierungszuständigkeit des Statistischen Bundesamts in Anpassung an die jüngst revidierte EU-StatistikVO,
- der Einführung einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungsermächtigung zur Umsetzung von EU-Recht und
- der Erweiterung des Zugangs der Wissenschaft auf statistische Daten
Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt