Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 09.12.2015

Umfassende Novellierung des Bundesstatistikgesetzes nebst Folgeänderungen aufgrund der EU-Statistikverordnung

Das Bundesstatistikgesetz (BStatG), dass das allgemeine Organisations- und Verfahrensrecht der Bundesstatistik regelt, wurde umfassend novelliert; bei den weiteren Gesetzesänderungen im Rahmen dieses Gesetzes handelte es sich in erster Linie um Folgeänderungen.

  • Die inhaltlichen Schwerpunkte der BStatG-Novellierung lagen auf
  • der Einführung einer Vorschrift zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Verwaltungsdatennutzung,
  • der Verankerung der Koordinierungszuständigkeit des Statistischen Bundesamts in Anpassung an die jüngst revidierte EU-StatistikVO,
  • der Einführung einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungsermächtigung zur Umsetzung von EU-Recht und
  • der Erweiterung des Zugangs der Wissenschaft auf statistische Daten

Zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurden keine Verbändestellungnahmen angefordert.

Das Gesetz im Bundesgesetzblatt

Dokumentation

Referentenentwurf