Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

Typ: Gesetz , Datum: 30.08.2023

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wurde um die Staaten Georgien und Moldau erweitert.

Mit einem zum 23.12.2023 in Kraft getretenen Gesetz wurden die beiden Staaten Georgien und Republik Moldau in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten können dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – kann ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv.

Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und der Republik Moldau werden ganz überwiegend abgelehnt. Die Anerkennungsquoten betrugen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 zu beiden Staaten unter 0,1 Prozent (ohne nationale Abschiebungsverbote). Über 10 Prozent der abgelehnten Asylanträge in Deutschland kommen allein aus diesen beiden Ländern.

Gemeinsam mit anderen Maßnahmen kann die Bestimmung zu sicheren Herkunftsstaaten zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten führen.

Der Gesetzentwurf wurde am 30.08.2023 vom Kabinett und am 16.11.2023 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 15.12.2023 zugestimmt.

Die Verbändebeteiligung ist abgeschlossen.
Von folgenden Verbänden liegen Stellungnahmen in nicht barrierefreier Form vor: Amnesty International Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V., Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Anwalt Verein, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS), Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Bundesverband Lesben- und Schwulenverband, Neue Richtervereinigung e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Dokumentation