Entwurf eines Gesetzes zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 21.01.2022

  • Gesetz

Übergang des Bewacherregisters aus der Zuständigkeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamts

Der Gesetzentwurf regelt den Übergang des Bewacherregisters aus der Zuständigkeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamts. Dieser Wechsel der Registerbehörde folgt auf die bereits zum 1. Juli 2020 erfolgte Übertragung der Zuständigkeit für das private Bewachungsrecht vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Der Gesetzentwurf umfasst:

  • Änderung der Norm, mit der die Registerbehörde des Bewacherregisters benannt wird - § 11b Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO).
  • Einfügen eines Paragraphen in die GewO, der als Übergangsregelung als Rechtsgrundlage für die Überführung des Registers dient.
  • Rechtsgrundlage für die Übermittlung des Registerdatenbestands an die neue Registerbehörde.
  • Rechtsgrundlage für die Erprobung des technischen Systems im Statistischen Bundesamt aus dem Bewacherregister für 15 Wochen vor Zuständigkeitsübergang.
  • Anpassung von Verordnungsermächtigungen an den Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit zum Bundesministerium des Innern und für Heimat.