Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 02.02.2021

  • Gesetz

Der Gesetzentwurf dient der Einführung einer neuen Form des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät:

Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Sachverhalte nicht mehr allein durch persönliche Vorsprache beantragt und erledigt werden, sondern dass zusätzlich Verfahren eingeführt werden, die vollständig elektronisch abgewickelt werden können. Konkret verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element. Das Identifizierungsverfahren muss sowohl ein hohes Sicherheitsniveau als auch ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten. Der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, ist in seiner gegenwärtigen Form zwar allgemein als sehr sicheres Identifizierungsmittel anerkannt. Seine Verbreitung ist jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Nutzerfreundlichkeit des elektronischen Identitätsnachweises sollte daher erhöht werden.

Durch die Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz wird dieses Ziel einer nutzerfreundlichen Weiterentwicklung dadurch erreicht, dass die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht wird. Bürgerinnen und Bürgern sind es durch die ubiquitäre Verwendung insbesondere von Smartphones gewohnt, Lebenssachverhalte wie das Stellen eines Antrags bei einer Bank oder den Erwerb einer Ware im Fernabsatz allein mit diesem einen Endgerät durchführen zu können. Diesem geänderten Nutzerverhalten müssen die staatlichen Angebote für eine sichere Identifizierung durch eine einfache Handhabung Rechnung tragen. Damit wird ein wesentlicher Grundstein für eine hohe Akzeptanz des Identifizierungsmittels sowie für ein gelingendes eGovernment gelegt.

Der Gesetzesentwurf wurde von der Bundesregierung noch nicht beschlossen.

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