Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 08.05.2023

  • Gesetz

Vertragsgesetz für den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag

Am 5. April 2022 haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Schweizer Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Karin Keller-Sutter, den überarbeiteten deutsch-schweizerischen Polizeivertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser Vertrag nun in Kraft gesetzt werden.

Um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden, wurde der Austausch von Beamtinnen und Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse vereinfacht und damit an die praktischen Erfordernisse der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung angepasst. Neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit wurden unter anderem zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen und zu verkehrsbedingten Grenzübertritten aufgenommen. Außerdem werden Grenzübertritte von Beamtinnen und Beamten zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht.

Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Stellungnahmen liegen, in nicht barrierefreier Form, von folgenden Verbänden vor: Deutscher Anwaltverein, ADAC, DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT im DBB (DPolG)