Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

Typ: Gesetz , Datum: 01.01.2023

  • Gesetz

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren beschleunigt und dadurch die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlastet werden.

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Die hohe Anzahl der bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Klageverfahren in Asylangelegenheiten und die ebenfalls steigende Zahl von Asylanträgen beim BAMF in Verbindung mit einer hohen Klagequote führt zu einer langen Dauer der Asylklageverfahren von durchschnittlich über zwei Jahren. Mit dem Gesetz sollen die Verwaltungsgerichte daher entlastet werden. Dazu ist vorgesehen, die asylrechtliche Rechtsprechung durch die Erweiterung der Revision auf Tatsachenfragen zu vereinheitlichen. Weitere prozessuale Änderungen dienen ebenfalls der Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Durch neue Regelungen, die das Asylverfahren erleichtern und das Asylrecht in der Praxis vereinfachen, soll zudem das BAMF entlastet werden. 

Die Widerrufs- und Rücknahmeprüfung von Asylbescheiden soll zudem nur noch anlassbezogenen erfolgen. Dadurch können die Kapazitäten des BAMF besser genutzt werden. Zudem wird eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt, die durch gut informierte Asylsuchende zu einer erhöhten Effizienz und Akzeptanz der Asylverfahren beiträgt.

Das Bundeskabinett beschloss am 02.11.2022 eine Formulierungshilfe für die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren.
Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vom 08.11.2022 in geänderter Fassung am 02.12.2022.

Dokumentation

Gesetzentwurf / Beschlussempfehlung

Referentenentwurf / Kabinettfassung

Stellungnahmen