Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften

Typ: Gesetz , Datum: 27.01.2023

  • Gesetz

Ziel des Referentenentwurfs ist die einfache und medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften" (OZGÄndG) soll den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung vorgeben. 

Ziel des Referentenentwurfs ist die einfache und medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Dabei knüpft der Referentenentwurf an die bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung an: Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten oder mit der Nachnutzung von Onlinediensten nach dem Prinzip "Einer-für-Alle" (EfA) zum Tragen kommt, soll verstetigt werden. 

Verwaltungsprozesse sollen weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll eine medienbruchfreie Kommunikation entlang des gesamten Verwaltungsprozesses ermöglicht werden. Nicht zuletzt nimmt der Entwurf auch die Ziele der Registermodernisierung, die unter anderem Nachweispflichten durch Datenaustauschverfahren vereinfachen will, in den Blick.

Stellungnahmen liegt nicht als barrierefreie/barrierearme Datei vor von: DATABUND, VITAKO, Open Source Business Alliance (OSB), Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), dbb beamtenbund und tarifunion, KGSt, DIHK, DIN, BDA Die Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit, gemeinsame Stellungnahme(GDV, VDA, VDIK, ZDK), GDV (Gesamtverband der Versicherer), GKV Spitzenverband, ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks), bitkom, Bundesnotarkammer, Verband Sichere Digitale Identität e.V., DeutscherAnwaltVerein, Kommissariat der deutschen Bischöfe

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