Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem
Gesetzgebungsverfahren 11.10.2024
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll Migration steuern, humanitäre Standards wahren und irreguläre Migration begrenzen. Die Reform erfordert Anpassungen des nationalen Rechts, insbesondere im Asylgesetz und im Aufenthaltsgesetz.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist der Schlüssel, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität wird Deutschland als Zielstaat von irregulärer Sekundärmigration deutlich profitieren. Die Anpassungen des Europäischen Rechts werden weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben; dort sind die Verfahren den neuen Vorgaben anzupassen. Um der Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen und vor dem Inkrafttreten genug Zeit für die operativen Vorkehrungen zu belassen, ist die Verabschiedung der Anpassung des nationalen Rechts an die GEAS-Reform bereits deutlich vor der Anwendbarkeit der Rechtsakte im Sommer 2026 erforderlich.
Aufgrund des unionsrechtlichen Verbots, Vorschriften aus Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen (Wiederholungsverbot), müssen entsprechende Regelungen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden. Die GEAS-Rechtsakten sehen zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen. Ebenso müssen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Ferner ist sicherzustellen, dass die Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister den Vorgaben der GEAS-Reform entsprechen.
Zur Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform sind insbesondere das AZR-Gesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz anzupassen. Auch weitere Gesetze sind vom Änderungsbedarf betroffen.
Verbändestellungnahmen wurden angefordert.
Folgende Verbände haben einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme widersprochen: UNHCR