Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Gesetz 18.03.2021
Der Gesetzentwurf ist der zweite Schritt – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – zur Übertragung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020.
Das Kabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen.
Lineare Anhebungen in zwei Schritten
Mit dem BBVAnpÄndG 2021/2022 sollen – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 angepasst werden. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent
linear angehoben.
Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und ‑empfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.
Der Versorgungsrücklage werden mit dem ersten linearen Anpassungsschritt 0,2 Prozentpunkte zugeführt.