Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Juni 2022 in der Rechtssache C-817/19 und zur Fortentwicklung der Fluggastdatenverarbeitung

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 27.06.2024

  • Gesetz

Mit dem Entwurf soll das Fluggastdatengesetz (FlugDaG) überarbeitet werden. Insbesondere dient der Entwurf dazu, aus Gründen der Bestimmtheit und Rechtsklarheit die Vorgaben des EuGH aus der Entscheidung vom 21.6.2022 (C-817/19) umzusetzen.

Mit dem Entwurf soll das Fluggastdatengesetz (FlugDaG) überarbeitet werden. Insbesondere dient der Entwurf dazu, aus Gründen der Bestimmtheit und Rechtsklarheit die Vorgaben des EuGH aus der Entscheidung vom 21.6.2022 (C-817/19) umzusetzen.

Zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung sieht der Entwurf im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:

  • Abkehr von der grundsätzlichen Vollverarbeitung des Intra-EU-Flugverkehrs: Abgleiche von PNR-Daten gegen Fahndungsdatenbanken grundsätzlich nur bei entsprechender Bedrohungseinschätzung der Intra-EU-Route.
  • Einführung eines weiteren Prüfschritts für die Verifikation technischer Treffer: Ausleitung technischer Treffer nur bei jedenfalls mittelbarem Zusammenhang zwischen strafbarer Handlung und Beförderung von Fluggästen.
  • Reduktion der Datenspeicherfrist: Verringerung von bislang fünf Jahren auf grundsätzlich sechs Monate; Verlängerung auf fünf Jahre nur unter bestimmten Umständen.
  • Richtervorbehalt bei Rechercheersuchen: Zugriffe auf den PNR-Datenbestand im Rahmen von Ermittlungen stets nur nach vorheriger richterlicher Genehmigung.

Daneben sieht der Entwurf die Einführung eines Straftatenkatalogs vor, mit dem die PNR-relevanten Straftaten über den Anhang II der PNR-Richtlinie hinaus konturiert werden sollen. Ein trefferbezogenes Feedback soll insbesondere dazu dienen, die vom EuGH für zulässig angesehenen Speicherdauern vollumfänglich einhalten zu können. Durch Einführung einer eigenen automatisierten Datenbank für die Fluggastdatenzentralstelle zur Durchführung eines sog. listenbasierten Abgleichs soll die deutsche Fluggastdatenzentralstelle hinsichtlich der Fähigkeiten den anderen mitgliedstaatlichen Fluggastdatenzentralstellen gleichgestellt werden.

Verbändestellungnahmen wurden angefordert.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat einer Veröffentlichung widersprochen.

Umsetzungsstand

Erklärung der Darstellung "Umsetzungsstand"