Dritte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung
Verordnung 23.03.2023
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung setzt bestimmte Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und des Pflegezeitgesetzes in den Beamtenbereich um.
Im Verordnungsentwurf zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) werden die zeitlich befristeten und pandemiebedingten Änderungen zur Akutpflege (§ 9 Pflegezeitgesetz) sowie zur Kinderbetreuung (§ 45 Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung -SGB V) rechtlich in den Beamtenbereich übertragen.
Weiterhin wird die neue Regelung des § 44b SGB V, wodurch eine Anspruchsgrundlage für den Ausgleich des Verdienstausfalls für die Begleitung von Menschen mit einer Behinderung bei einer stationären Behandlung geschaffen wurde, systemgerecht in den neuen § 21a SUrlV übertragen.
Verbändestellungnahmen wurden angefordert.
Die Stellungnahmen sind im Teil C des Referentenentwurfs aufgeführt.