Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 22.08.2024

  • Gesetz

Der Gesetzentwurf setzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 um.

Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konturiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt. Mit dem Gesetzentwurf kommt der Bund seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und passt die Besoldungsstruktur an eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder an. 

Im Einzelnen sieht der fortgeschriebene Entwurf vom 20. August 2024 folgende Maßnahmen vor: 

  • Die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst werden angehoben.
  • Darüber hinaus wird in Form eines gestaffelt ausgebrachten alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ), der sich an den Mietenstufen nach Wohngeldrecht orientiert, insbesondere das unterschiedliche Wohnkostenniveau in Deutschland stärker berücksichtigt.
  • Der AEZ wird auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes übertragen.

Verbändestellungnahmen zum Referentenentwurf vom 16. Januar 2023 liegen vor. Der Deutsche Bundeswehr-Verband hat der Veröffentlichung seiner Stellungnahme widersprochen.

Der fortgeschriebene Entwurf ist den Verbänden zur Stellungnahme übersandt worden.

Umsetzungsstand

Erklärung der Darstellung "Umsetzungsstand"

Dokumentation

Referentenentwürfe

Stellungnahmen zum Referentenentwurf vom 16. Januar 2023