Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung
Verordnung 12.02.2025
Sonderregelungen für Langzeitkonten von bestimmten Beamtinnen und Beamten in Vollzugsbereichen der Bundespolizei und der Zollverwaltung tragen den Erfordernissen des Schicht- und Einsatzdienstes Rechnung und stärken ihre Arbeitszeitflexibilität.
Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2025 die Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung beschlossen.
Mit der Verordnung werden Sonderregelungen für Langzeitkonten von bestimmten Beamtinnen und Beamten in Vollzugsbereichen der Bundespolizei und der Zollverwaltung in der Arbeitszeitverordnung eingeführt. Die neuen Regelungen gelten für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, die im Schicht- oder Einsatzdienst tätig sind, sowie im Schichtdienst tätige Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung mit vollzugspolizeilich geprägten Aufgaben. Den genannten Beamtinnen und Beamten wird ermöglicht, Langzeitkonten auch nur zum Ansparen von Mehrarbeitsstunden führen und Mehrarbeitsstunden im Umfang von bis zu 196 Stunden pro Jahr gutschreiben zu können. Darüber hinaus wird eine Sonderregelung geschaffen, welche die besondere Behördenstruktur sowie die häufige Abordnungspraxis innerhalb der Bundespolizei und der Zollverwaltung berücksichtigt.
Durch die Verordnung werden Langzeitkonten bedarfsgerecht fortentwickelt und einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht. Damit wird die Arbeitszeitflexibilität der betroffenen Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst der Bundespolizei und des Zolls weiter gestärkt.
Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften wurden beteiligt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat der Veröffentlichung seiner Stellungnahme widersprochen. Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. hat von einer Stellungnahme abgesehen.