Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 08.06.2023

  • Gesetz

Der Gesetzentwurf dient der Übertragung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) erarbeitet. 

Inflationsausgleich

In Übertragung des TV Inflationsausgleich vom 22. April 2023 erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen und von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1 240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro. Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Fall war.

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 620 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro.

Anpassung

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden im Rahmen der Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich übernommen. 

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und zusätzlich um 5,3 Prozent linear. Die Anwärtergrundbeträge werden neu festgelegt, um das im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) festgelegte Verhältnis zwischen dem Anwärtergrundbetrag und der Eingangsbesoldung wiederherzustellen. Dynamische Besoldungsbestandteile (z. B. Familienzuschlag und Amtszulagen) werden in Anlehnung an den Tarifvertrag um 11,3 Prozent erhöht. 

Der Versorgungsrücklage werden mit diesem Anpassungsschritt 0,2 Prozentpunkte zugeführt. 

Zudem sieht der Gesetzentwurf die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage sowie fünf weiterer Stellenzulagen für Soldaten und Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vor.

Das Kabinett hat den Entwurf am 13. Juli 2023 beschlossen.

Verbändestellungnahmen liegen, in nicht barrierefreier Form, von folgenden Verbänden vor: dbb beamtenbund und tarifunion, DGB Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Richterbund