Vierte Änderungsverordnung der BSI-Kritisverordnung

Typ: Verordnung , Datum: 25.09.2023

  • Verordnung

Aufnahme des Sektors Siedlungsabfallentsorgung in die BSI-KritisV

Mit der Umsetzung des IT-SiG 2.0 muss der Sektor Siedlungsabfallentsorgung in die BSI-KritisV aufgenommen werden. Außerdem erfolgen die Korrektur der Definition einer bestehenden Anlagenkategorie im Sektor Energie und die Anpassung eines Schwellenwerts im Sektor Gesundheit. Die bestimmen Anlagen im Sinne der Änderungsverordnung gelten erst dann als KRITIS (1. April 2024), wenn sie im zurückliegenden Kalenderjahr die in der BSI-KritisV festgelegte Schwellenwerte für den Versorgungsgrad erreichen. Ab dem 1. April 2024 haben dann die Unternehmen zwei Jahre Zeit, um die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen nach Stand der Technik nachzuweisen.

Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Umsetzungsstand

Erklärung der Darstellung "Umsetzungsstand"