Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 22.05.2024

Die Bundesregierung hat am 22. Mai 2024 den vom Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen.

Ziel ist, den Schutz von bedrohten und gefährdeten Personen weiter zu verbessern. Um dies zu erreichen, werden die Anforderungen an eine Herausgabe von Meldedaten durch eine einfache Melderegisterauskunft erhöht. Damit wird einer Ausforschung der Wohnanschrift aller Privatpersonen entgegengewirkt. Es wird eine ausdrückliche Regelung zu Auskunftssperren für Mandatsträger aufgenommen. Erfasst werden Mandatsträger des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der Volksvertretungen der Länder sowie der kommunalen Ebene. Diese werden mit Personen, die auf Grund ihrer beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sind, gleichgestellt.

Insbesondere mit Blick auf Personen, die durch ihr berufliches, mandatsbezogenes oder ehrenamtliches Engagement, beispielsweise im kommunalpolitischen Bereich, in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten sind, wird das Instrument der Auskunftssperre effektiver ausgestaltet. Die gesetzliche Dauer der Auskunftssperre wird von zwei auf vier Jahre verlängert.

Daneben wird bereits für den Zeitraum der Prüfung einer Gefährdung die Möglichkeit der Eintragung einer vorläufigen Auskunftssperre geschaffen. Den Behörden steht somit ein verwaltungsarmes und effizientes Verfahren zur Verfügung.

Das bedeutet eine Verfahrenserleichterung für betroffene Personen und Meldebehörden und stellt einen signifikanten Beitrag zur Entbürokratisierung dar.

Daten von Personen, bei denen eine Auskunftssperre eingetragen ist, dürfen nicht in einer Meldebescheinigung für Familienangehörige genannt werden. Mit der ausdrücklichen Regelung wird die Sicherheit der betroffenen Personen verbessert.

Außerdem werden Prozesse bei den Meldebehörden digitaler: So kann beispielsweise eine bisher erforderliche Unterschrift auf Papier in vielen Fällen durch elektronische Verfahren ersetzt werden

Dokumentation

Kabinettsentwurf

Referentenentwurf

Stellungnahmen