Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Bundesflagge (ohne Bundesschild) darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a StGB).

Dagegen ist die Bundesdienstflagge (mit Bundesschild) den Bundesdienststellen vorbehalten.

Im geschäftlichen Verkehr ist die Benutzung der Flagge zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen nicht ohne Genehmigung gestattet (§ 145 Abs. 1 Nr. 1 Markengesetz). Die Bundesfarben dürfen hierzu jedoch verwendet werden, sofern sie nicht als Flagge erscheinen.