Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden?
Häufig nachgefragt
Die Bundesflagge (ohne Bundesschild) darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a StGB).
Dagegen ist die Bundesdienstflagge (mit Bundesschild) den Bundesdienststellen vorbehalten.
Im geschäftlichen Verkehr ist die Benutzung der Flagge zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen nicht ohne Genehmigung gestattet (§ 145 Abs. 1 Nr. 1 Markengesetz). Die Bundesfarben dürfen hierzu jedoch verwendet werden, sofern sie nicht als Flagge erscheinen.