Was bedeutet "in Deutschland wohnen"?

Typ: Häufig nachgefragt

In Deutschland wohnt, wer dort einen Lebensschwerpunkt hat. Wer sich zum Stichtag am 31. Dezember 2020 nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten hatte, ohne in Deutschland einen Lebensschwerpunkt zu haben, hat keine Rechte aus dem Austrittsabkommen.

Dies gilt für folgende Personen:

  • Personen, die sich aus touristischen Gründen oder zum Zwecke einer typischen Geschäftsreise (zum Beispiel für Vertragsverhandlungen) am 31. Dezember 2020 in Deutschland aufgehalten hatten,
  • Personen, die in einem anderen Land studieren und im Haus oder in der Wohnung der Eltern in Deutschland nur noch ein Zimmer haben, ohne sich länger als nur zu reinen Besuchen in Deutschland aufhalten (es sei denn, sie halten sich noch nicht zwölf Monate außerhalb Deutschlands auf, oder sie haben ein Daueraufenthaltsrecht und haben Deutschland vor weniger als fünf Jahren verlassen) oder
  • Personen, die in Deutschland eine Ferienwohnung besitzen, sich jedoch nur sehr gelegentlich dort aufhalten, ohne dort einen Lebensschwerpunkt zu haben.

Es ist möglich, einen Lebensschwerpunkt in mehreren Ländern zu haben und somit zugleich in Deutschland und in anderen Ländern zu wohnen. Wer sich zum Beispiel im Sommer überwiegend in Deutschland und im Winter überwiegend in Spanien aufhält, wohnt in diesem Sinne in beiden Ländern. Näheres zu "unschädlichen" Abwesenheiten finden Sie hier.

Ob Sie in Deutschland bei der Meldebehörde angemeldet waren, spielt hierbei keine Rolle. Melderechtlich anmelden muss sich in Deutschland, wer eine Wohnung bezieht. Das Beziehen einer Wohnung bedeutet aber nicht zugleich, dass dort auch ein Lebensschwerpunkt gesetzt wird. Umgekehrt kann auch einen Lebensschwerpunkt in Deutschland haben, wer sich häufig in Deutschland aufhält und dort zum Beispiel an sozialen oder geselligen Aktivitäten teilnimmt, aber nicht in einer eigenen Wohnung wohnt, sondern währenddessen bei Freunden, Verwandten oder einer Partnerin oder einem Partner übernachtet.