Ich bin am 31. Dezember 2020 vorübergehend nicht in Deutschland gewesen. Ist dies für meine Rechte nachteilig?

Typ: Häufig nachgefragt

Wenn Sie im genannten Sinne zuvor in Deutschland gewohnt haben, sich aber zum Jahreswechsel von 2020 oder 2021 nicht in Deutschland aufgehalten hatten, ist dies für Ihre Rechte in aller Regel unschädlich:

  • Personen, die noch nicht fünf Jahre in Deutschland gewohnt hatten, dürfen höchstens sechs Monate im Jahr, in bestimmten Ausnahmefällen auch bis zu 12 Monate vorübergehend abwesend sein, ohne dass dies zu der Annahme führen würde, sie würden nicht mehr in Deutschland wohnen.
  • Wer bereits fünf Jahre in Deutschland gewohnt hatte, kann sogar bis zu fünf Jahre lang abwesend gewesen sein, ohne dass dadurch die Rechte aus dem Austrittsabkommen entfallen würden.