Welche Auswirkungen hat der Brexit auf mein Aufenthaltsrecht?

Typ: Häufig nachgefragt

Zu Aufenthaltsrechten ist im Austrittsabkommen folgendes Prinzip geregelt:

  • Bis zum 31. Dezember 2020, dem Ende des Übergangszeitraums, wurde hinsichtlich der Aufenthaltsrechte so getan, als wäre das Vereinigte Königreich noch ein EU-Mitgliedstaat. An den Aufenthaltsrechten von Briten und Britinnen und ihren Familienangehörigen und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, hatte sich bis dahin also nichts geändert.
  • Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Die Rechte sind seitdem also "eingefroren".

    Diese Rechte bestehen "kraft Gesetzes", Sie brauchen nichts zu tun, um sie geltend zu machen. Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie jedoch zwingend ein Dokument, das Sie bei der Ausländerbehörde erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Hinweis:
Das britische Staatsangehörigkeitsrecht ist sehr komplex. Britische Staatsangehörige im Sinne dieser Hinweise sind alle Personen mit einer britischen Staatsangehörigkeit, die aufgrund ihres Status während der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union als Unionsbürger behandelt wurden. Dies sind "British Citizens" sowie bestimmte Inhaber einer anderen britischen Staatsangehörigkeit von den Kanalinseln und von Gibraltar. Nicht erfasst sind hingegen zum Beispiel Personen mit einer "British Nationality (Overseas)". Falls Sie Ihren Status im Einzelnen klären möchten, wenden Sie sich bitte an eine zuständige britische Behörde. Deutsche Behörden können keine verbindlichen Auskünfte über Ihren britischen Staatsangehörigkeitsstatus und seine Folgen geben.