Verbot von "Combat 18 Deutschland"

Typ: Häufig nachgefragt

Warum wurde die Vereinigung "Combat 18 Deutschland" verboten?

"Combat 18 Deutschland" wurde nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes verboten. Die Vereinigung richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist. Das heißt im Einzelnen: "Combat 18 Deutschland"

  • bekennt sich zur NSDAP und ihren Funktionären,
  • ist rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet und
  • weist eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung auf.

Zudem laufen Zwecke und Tätigkeit von "Combat 18 Deutschland“ den Strafgesetzen zuwider.

Wer oder was ist "Combat 18 Deutschland"?

"Combat 18 Deutschland" ist die deutsche Sektion der 1992 im Vereinigten Königreich als Saalschutztruppe der rechtsextremistischen "British National Party" gegründeten Vereinigung "Combat 18". "Combat 18 Deutschland" existiert spätestens seit dem Jahr 2014. Der Code "18" steht für den ersten und den achten Buchstaben des Alphabets und bedeutet "Adolf Hitler". "Combat 18" kann somit als "Kampfgruppe Adolf Hitler" übersetzt werden. Vereinszweck von "Combat 18 Deutschland" ist die Verbreitung einer rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie, vornehmlich durch den Vertrieb von Tonträgern, die Organisation von Konzerten und den Verkauf von Merchandise-Artikeln. Hinweise darauf, dass es sich bei "Combat 18 Deutschland" um den "bewaffneten Arm" der im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen Vereinigung "Blood and Honour" handelt, gibt es jedoch nicht.

Gemeinsames Marken- und Erkennungszeichen von "Combat 18 Deutschland" ist ein Drache, der als Symbol mit Wiedererkennungswert etwa auf T-Shirts, Aufklebern, Flyern und CDs verwendet wird.

Zur Gruppierung zählen etwa 20 Personen, wobei zwischen sog. "Vollmitgliedern" und "Supportern" unterschieden wird. "Combat 18 Deutschland" ist in sechs Bundesländern vertreten und dort in sogenannten Sektionen organisiert. Die bundesweite Gesamtorganisation untersteht einem in Thüringen ansässigen Rädelsführer.

Die Durchsuchungsmaßnahmen am Vollstreckungstag richten sich gegen den Rädelsführer und mehrere "Vollmitglieder" von "Combat 18 Deutschland".

Wie tritt "Combat 18 Deutschland" in der Öffentlichkeit auf?

"Combat 18 Deutschland" tritt als Gruppierung nur äußerst selten öffentlich wirksam in Erscheinung. Die Mitglieder der Vereinigung haben sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und geht bei der Planung von Treffen und der Kommunikation über Chats konspirativ vor. Ein offenes Auftreten von "Combat 18 Deutschland" als Organisation - etwa um propagandistisch zu wirken oder aktiv neue Mitglieder zu werben - erfolgt bewusst nicht. Die Verbreitung rechtsextremistischen und antisemitischen Gedankenguts erfolgt stattdessen maßgeblich durch den Vertrieb Musik und Merchandise-Artikel sowie die Organisation und Unterstützung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen.

Warum kommt das Verbot erst jetzt?

"Combat 18 Deutschland" ist eine neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung. Sie richtet sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und läuft darüber hinaus den Strafgesetzen zuwider. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen für ein Vereinsverbot bedurfte jedoch der gründlichen tatsächlichen und rechtlichen Prüfung.

Was wurde genau verboten?

Der Verein "Combat 18 Deutschland" wurde verboten und aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für "Combat 18 Deutschland" zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.

Darüber hinaus wurde verboten, Kennzeichen von "Combat 18 Deutschland" für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung des Schriftzuges "Combat 18" oder "C18" einzeln oder in Verbindung mit dem als Marken- und Erkennungszeichen verwendeten Drachen sowie des Slogans "Brüder schweigen - whatever it takes" bzw. "whatever it takes" in Kombination mit dem Drachen. Die entsprechenden Symbole, auf die sich das Verbot bezieht, sind am Vollzugstag um 6:00 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Wann wird das Verbot rechtskräftig (korrekterweise: "bestandskräftig")?

Der Zeitpunkt der Bestandskraft des Vereinsverbotes ist davon abhängig, ob der Verein "Combat 18 Deutschland" gerichtlich gegen die Verbotsverfügung vorgeht. Nach der heutigen Bekanntgabe der Verbotsverfügung kann der Verein innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben. Wird keine Klage erhoben, wird das Verbot nach Ablauf der Monatsfrist bestandkräftig.

Was sind die strafrechtlichen Konsequenzen des Vereinsverbotes?

Das heutige Vereinsverbot untersagt jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins. Verstöße hiergegen sind Straftaten nach § 20 Vereinsgesetz (bis zur Bestandskraft des Verbots) bzw. nach § 85 StGB (ab Bestandskraft des Verbots).

Da es sich bei den Straftatbeständen des Vereinsgesetzes bzw. StGB um Offizialdelikte handelt, müssen auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder gegen jede Aktivität vorgehen. 

Minister Seehofer hat nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke und dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle unter anderem eine intensivierte Nutzung des Instruments von Vereinsverboten im Bereich des Rechtsextremismus in Aussicht gestellt. Werden nun zeitnah weitere Verbote folgen?

Vereinsverbote sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung extremistischer Bestrebungen. In Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz prüft Minister Seehofer das Erfordernis von Vereinsverboten insbesondere auch im Bereich des Rechtsextremismus. Über konkrete Planungen zu Vereinsverboten nimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat jedoch grundsätzlich nicht Stellung.

Welche Maßnahmen ergreifen die Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung rechtsmotivierter Straftaten?

Die Bekämpfung rechtsmotivierter Straf- und Gewalttaten ist ein Kernanliegen der Bundesregierung.

Im Zentrum steht dabei eine nachhaltige Strafverfolgung, aber auch präventive Maßnahmen, wie zum Beispiel verstärkte Präsenz an Kriminalitätsschwerpunkten oder so genannte Gefährderansprachen.

Hervorzuheben ist insbesondere das frühzeitige und konsequente Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Justiz gegen rechtsterroristische Strukturen und staatsgefährdende Gewalttäter.

Einen wichtigen Beitrag zur Intensivierung der Kommunikation bis hin zur Koordinierung bundesweiter Maßnahmen hierzu leistet das "Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Rechts" (GETZ-R), in dem neben den Polizeibehörden und dem Verfassungsschutz des Bundes und der Länder auch der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Zollkriminalamt (ZKA), die Bundespolizei (BPol), der Generalbundesanwalt (GBA) und EUROPOL vertreten sind.

Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Programme der Bundesregierung im großen Bereich der Extremismusprävention. Hier sind insbesondere die Programme "Zusammenhalt durch Teilhabe" mit einem jährlichen Fördervolumen von 12 Mio. Euro und "Demokratie leben!" mit einem Fördervolumen für Bundesprogramme von 48 Mio. Euro sowie die Maßnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung mit einem Gesamtfördervolumen von mehr als 30 Mio. Euro zu nennen.