Fragen und Antworten zum Betätigungsverbot Hizb Allah

Typ: Häufig nachgefragt

Was ist die Hizb Allah?

Die schiitisch-islamistische Hizb Allah (deutsch: Partei Gottes, auch "Hisbollah" oder "Hezbollah") bestreitet das Existenzrecht Israels. Sie propagiert den bewaffneten, mit terroristischen Mitteln geführten Kampf gegen Israel als "unrechtmäßigen Besatzer palästinensischen Bodens", der als "legitimer Widerstand" bezeichnet wird. Es muss damit gerechnet werden, dass die Hizb Allah auch außerhalb des Nahen Ostens weiterhin terroristische Aktionen gegen Israel oder israelische Interessen plant.

Das BVerwG hat mit Urteil vom 16. November 2015 seine ständige Rechtsprechung zur Hamas auf die Hizb Allah übertragen. Danach richtet sich die Hizb Allah insgesamt gegen den Gedanken der Völkerverständigung, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall als politische, soziale oder terroristische Struktur in Erscheinung tritt. Sie stellt das Existenzrecht des Staates Israel offen infrage und ruft zu dessen gewaltsamer Beseitigung auf.

Wie viele Anhänger der Hizb Allah gibt es in Deutschland und welche Aktivitäten / Gefahren gehen von diesem Personenkreis aus?

Sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen zufolge werden in Deutschland bis zu 1.050 Personen dem extremistischen Personenpotential der Hizb Allah zugerechnet. Diese und sonstige Sympathisanten der Organisation sind nicht in einer einheitlichen Struktur organisiert. Eine „Hizb Allah Deutschland“ oder ein zusammenfassender Dachverband existiert nicht, vielmehr treffen sich die Anhänger der Organisation in einzelnen örtlichen Moscheevereinen. Ein Hizb Allah-Bezug wird hier häufig durch bewusst konspirative Verhaltensweisen und Abschottung vermieden. Zum Teil bekunden die Anhänger der Organisation jedoch auch offen ihre Anhängerschaft auf Internetseiten und in sozialen Medien. Gerade die junge Anhängerschaft der Hizb Allah vernetzt sich in Deutschland verstärkt über das Internet. Darüber hinaus wird Deutschland von der Hizb Allah auch als Rückzugs- und Rekrutierungsraum genutzt, sowie für Beschaffungs-, Anschlags- und Spendensammelaktivitäten.

Warum wurde die Hizb Allah nur mit einem Betätigungsverbot belegt? Was ist der Unterschied zwischen Organisations- und Betätigungsverbot?

Organisationsverbote zielen auf die dauerhafte Zerschlagung von Vereinigungen. Sie können jedoch nur gegenüber inländischen Vereinen und solchen ausländischen Vereinen, die über gerichtsfest nachweisbare Teilstrukturen im Inland verfügen, erlassen werden.

Betätigungsverbote werden gegenüber solchen ausländischen Vereinen erlassen, die im Inland nicht über nachweisbare Strukturen verfügen, bei denen allerdings unterhalb der Schwelle förmlicher Strukturen eine Betätigung im Inland nachweisbar ist. Das Ziel eines Betätigungsverbots ist die Unterbindung jeglicher Aktivität des Verbotsadressaten selbst oder zu seinen Gunsten im Inland.

Die Rechtsfolgen von Organisations- und Betätigungsverboten sind im Wesentlichen identisch: Kennzeichenverbote, Verbot jeder versammlungsrechtlichen Aktivität, Vermögensbeschlagnahme und Einziehung des Vermögens. Verstöße gegen Organisations- wie gegen Betätigungsverbote sind gleichermaßen strafbar.