Wie lange gelten die Grenzkontrollen?
Häufig nachgefragt
Die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen wurden über den 15. März 2025 hinaus für weitere sechs Monate bis einschließlich zum 15. September 2025 verlängert. Mit den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen wird die irreguläre Migration wirksam zurückgedrängt und die Schleuserkriminalität effektiv bekämpft. Die vorübergehende Anordnung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes und ist stets nur als ultima ratio unter strengen Voraussetzungen möglich.