Regelaltersgrenze

Typ: Häufig nachgefragt

Warum wird die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte auf 67 Jahre angehoben?

Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) sieht die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre vor. Die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Beamtenrecht des Bundes übertragen. Die Länder legen die Regelaltergrenze für ihre Beamtinnen und Beamten in eigener Verantwortung fest.

Ab wann erfolgt die Anhebung der Regelaltersgrenze?

Die Anhebung erfolgt stufenweise ab dem Jahr 2012 mit dem Jahrgang 1947 und ist 2029 abgeschlossen. Die einzelnen Anpassungsschritte ergeben sich für den jeweiligen Geburtsjahrgang aus der nachfolgenden Tabelle:

GeburtsjahrAnhebung um Monate

Altersgrenze

JahrMonat
19471651
19482652
19493653
19504654
19515655
19526656
19537657
19548658
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610

Wird die besondere Altersgrenze der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes ebenfalls angehoben?

Auch diese Altersgrenze wird stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Im Ergebnis bleibt sie gegenüber dem übrigen Beamtenbereich aber auch künftig um fünf Jahre niedriger. Damit wird den besonderen Belastungen im Polizeidienst Rechnung getragen. Die einzelnen Anpassungsschritte ergeben aus der nachfolgenden Tabelle:

Geburtsjahr
Geburtsmonat
Anhebung um
Monate

Altersgrenze

JahrMonat
1952
Januar1601
Februar2602
März3603
April4604
Mai5605
Juni - Dezember6606
19537607
19548608
19559609
1956106010
1957116011
195812610
195914612
196016614
196118616
196220618
1963226110

Auch die besonderen Altersgrenzen der Feuerwehr der Bundeswehr sowie der Berufssoldaten werden um zwei Jahre angehoben.